„In dieser und auch in der kommenden Legislaturperiode ist von Seiten des Bundesumweltministeriums keine Absenkung der im Paragrafen 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) festgelegten Grenzwerte geplant“, sagte Uwe Lahl vom Bonner Ministerium. Das gebe den Anlagenbetreibern Planungssicherheit. Durch die Kontrollwerte seien die Grenzwerte doch schon faktisch abgesenkt worden, wurde Lahl allerdings entgegengehalten.
Wie Lahl weiter ausführte, werde durch das geplante Umweltgesetzbuch „sich an den materiellen Anforderungen für Anlagen der Abfall- und der Energiewirschaft wenig bis nichts ändern“. Nur für die zukünftigen Genehmigungsverfahren ergäben sich Veränderungen, die aber im System des deutschen Immissionsschutzrechtes (BImSchG) blieben, jedoch zu Verinfachungen und Entschlackungen führen würden.
Die „Abfallwirtschaft – und Energiekonferenz“ dauert noch bis zum Donnerstag (29.01). Neben der Sonderabfallverbrennung ist der Themenkomplex Korrosion ein weiterer Schwerpunkt.