Zum Hintergrund: Die Kommission hat es sich zum strategischen Ziel gesetzt, die EU zu einer ressourceneffizienten „Recycling-Gesellschaft” zu machen. Die Abfallbewirtschaftung ist bereits in einer umfassenden Verordnung geregelt, einige größere Abfallströme können jedoch noch besser bewirtschaftet werden, heißt es im Vorwort des Diskussionspapiers.
Hierzu zählen auch die Bioabfälle, also biologisch abbaubare Abfälle aus Gärten und Parks, Speisereste und Haushaltsabfälle, Abfälle aus Restaurants, Großküchen und Einzelhandelsläden sowie vergleichbare Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung. Pflanzenreste, die auf forst- oder landwirtschaftlich genutzten Flächen anfallen, sowie Mist, Klärschlamm sowie andere biologisch abbaubare Abfälle wie natürliche Textilfasern, Papier und Reste aus der Holzverarbeitung sollen nicht darunter fallen. Der Begriff schließt auch jene Nebenprodukte der Lebensmittelherstellung aus, die nie als Abfall angesehen werden.
In der EU sollen als Bestandteil fester Siedlungsabfälle jährlich schätzungsweise 76,5- 102 Millionen Tonnen Biomüll in Form von Speiseresten und Gartenabfällen und bis zu 37 Millionen Tonnen aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie anfallen.