40.303 Abholanordnungen (46 %) entfielen auf diese Gruppe. 39 %, also 34.171 Abholungen betrafen die Sammelgruppe 3, während die Sammelgruppe 5 7.112 mal (8%) abgeholt werden musste. 4 % (3.096) der Abholungen betrafen die Sammelgruppe 1, 2.983 Abholungen (3 %) die Sammelgruppe 4. Der Anteil an angemahnten Abholungen hat sich im Laufe des Jahres von 0,4 Prozent auf 0,17 Prozent verringert.
Die Verteilung der Sammelgruppen auf die Abholungen ist ähnlich wie schon im Vorjahr, die Gesamtzahl der Abholungen ist allerdings von 89.232 zurückgegangen.