Die Föderalismusreform mit ihrer Neuordnung von Gesetzgebungskompetenzen hatte nach Ansicht des Verbandes erstmals die Chance eröffnet, das Umweltrecht bundeseinheitlich zu regeln. Auch für kommunale Unternehmen könne die Neuordnung und Vereinheitlichung des zersplitterten nationalen Umweltrechts einen deutlichen Mehrwert bieten. Deshalb habe der VKU das Gesetzesvorhaben mit eigenen Vorschlägen aktiv begleitet. Der Verband habe sich dafür eingesetzt, den Status Quo des Umweltrechts beizubehalten.
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