Voraussetzung bei den Unternehmen ist laut einer Pressemitteilung des Sächsischen Umweltministeriums eine EMAS-Registrierung („Environmental Management and Audit Scheme“ – Verordnung der EU zur Regelung für Umweltmanagementsysteme und Betriebsprüfungen) oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001.
„Im Gegenzug für dieses verstärkte Umweltengagement senken wir den bürokratischen Aufwand bei den Unternehmen und setzen stattdessen auf deren Eigenverantwortung“, sagte Umweltminister Frank Kupfer.
In dem überarbeiteten Katalog sind mehr als 60 verwaltungsrechtliche Erleichterungen festgeschrieben. Zu ihnen gehören unter anderem die Verlängerung der Überwachungsintervalle und die Verringerung der Berichtspflichten im Immissionsschutz sowie im Abfall- und Wasserrecht.
Neben der im Jahr 2006 eingeführten Ermäßigung von 30 Prozent auf Gebühren für die Zulassung und Überwachung von Anlagen ist eine Privilegierung in Genehmigungsverfahren ein weiterer Anreiz für das Umweltmanagementsystem EMAS. Die Bearbeitungsfristen werden erheblich, in der Regel um die Hälfte, verkürzt.
Zum Hintergrund: EMAS-Betriebe verfügen über ein Managementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung und lassen ihre Umweltleistungen regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüfen. Betriebe, die die internationale Norm DIN EN ISO 14001 anwenden, werden erstmals in einzelnen Punkten des Katalogs wie EMAS-Betriebe behandelt.