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GIRL: Was riecht denn da?

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Gerüche Immissionen. Als solche sind sie der Nachbarschaft nur zumutbar, solange sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen darstellen. Zur Konkretisierung hat das Sächsische Umweltministerium heute ihre Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)veröffentlicht.
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Da sich Geruchsstoffe in der Regel nur schwer messen lassen und einzelne Geruchsstoffe in ihrer „Geruchsqualität“ von äußerst angenehm bis äußerst unangenehm schwanken, ist die Bestimmung der Grenze, ab wann Gerüche eine schädliche Umwelteinwirkung darstellen, keine leichte Aufgabe.

In Abhängigkeit von der Geruchsstoffkonzentration kommt es zu unterschiedlichen intensiven Geruchseindrücken. Schließlich wechseln in unregelmäßiger Folge und Dauer geruchsfreie mit geruchsbelasteten Zeitintervallen.

Trotz dieser Probleme konnte den Behörden jetzt ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, das eine Geruchsbewertung nach einheitlichen Kriterien ermöglichen soll.

„Nach intensiver Arbeit, umfangreichen Praxisversuchen und einer wissenschaftlichen Begleitung ist es gelungen, die neuesten Ergebnisse in einer Geruchsimmissionsrichtlinie, kurz GIRL, zusammenzufassen“, sagte dazu Umweltminister Frank Kupfer.

So sollen künftig unter anderem angenehme Gerüche über eine Bonusregelung bewertet werden können, heißt es einer Pressemitteilung des Sächsischen Umweltministeriums. Die Richtlinie soll außerdem eine differenzierte Bewertung der Geruchsimmissionen ermöglichen.

„Damit liegt ein optimales Bewertungsschema zur Beurteilung von Gerüchen vor. Die Richtlinie wird von nun an das Handwerkszeug für Behörden sein und gleichzeitig den Ingenieurbüros, Anlagenbetreibern oder auch betroffenen Bürgern als Informationsquelle zur Verfügung stehen“, betonte Kupfer.

Quelle: Umweltministerium Sachsen, whe

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