Mit Kritik und Unverständnis reagierten die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf den gestrigen Beschluss des Bundestags zu dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Der Bundestag hat dabei auf eine gesetzliche Klarstellung verzichtet, wonach die kommunale Zusammenarbeit nicht dem Vergaberecht unterfällt. Eine solche Klarstellung hatte der Regierungsentwurf noch vorgesehen.
„Kommunale Zusammenarbeit ist eine reine Organisationsentscheidung der Kommunen. Es geht dabei nicht um den Einkauf von Leistungen auf dem privaten Markt. Das für Einkäufe der öffentlichen Hand geschaffene Vergaberecht kann daher nicht auf die kommunale Zusammenarbeit angewendet werden“, so die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände und des VKU, Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Hans-Joachim Reck (VKU), in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Und weiter: „Wer gleichwohl das Vergaberecht auf die kommunale Zusammenarbeit ausdehnen will, bezweckt eine Marktöffnung im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies hätte aber eine nicht gewollte Zwangsprivatisierung kommunaler Aufgaben zur Folge und widerspräche dem Willen der Bürgerinnen und Bürger.“