Mit 49,4 Prozent wurde fast die Hälfte des Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt. Dieser Entsorgungsweg umfasst das alleinige Verbrennen der Klärschlamm-Trockenmasse in Mono-Verbrennungsanlagen aber auch die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Zementwerken und Müllverbrennungsanlagen.
Die andere Hälfte der Klärschlammentsorgung entfiel auf die stoffliche Verwertung. Dabei wurde der Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft (28,8 Prozent) sowie bei der Kompostierung oder im Landschaftsbau (17,9 Prozent) bei der Rekultivierung von Bergbauhalden und industriellen Altstandorten eingesetzt.
Rund 3,7 Prozent des Klärschlamms entfielen auf die sonstige stoffliche Verwertung. Nach der Abfallablagerungsverordnung ist die Deponierung von Klärschlamm nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Daher ist der Anteil des Klärschlamms, der auf Deponien verbracht wurde, mit 0,2 Prozent sehr gering.
Auf der Ebene der Bundesländer unterscheiden sich die Anteile der Entsorgungswege des Klärschlamms teilweise erheblich.