In einer Pressemitteilung weist Kotting-Uhl darauf hin, dass die Unternehmen der Chemieindustrie gezielt Lücken in der Chemikalienverordnung ausnützen, weil vorregistrierte Stoffe und daraus hergestellte Produkte zunächst weiter ohne Kennzeichnungsverpflichtung verkauft werden dürfen. Die Zeit, in der Produkte auf den Markt gebracht werden, ohne dass über darin enthaltene problematische Chemikalien informiert wird, muss möglichst schnell zu Ende gehen, fordert die Bundestagsabgeordnete.
Bisher hat die Chemikalienagentur 10 Prozent der von ihr bewerteten Stoffe als so gefährlich eingestuft, dass Produkte, in denen sie enthalten sind, gekennzeichnet werden müssen.
Die Fristen von Reach sind leider nicht geeignet, die Bürger vor den sogenannten SVHC, den besonders besorgniserregenden Stoffen zu schützen, heißt es in der Pressemitteilung. Damit werde die Chemikalienverordnung in seiner bisherigen Anwendung dem Anliegen nicht gerecht, die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.
Kotting-Uhl fordert die Bundesregierung daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass deutsche Unternehmen und Importeure die langen Fristen nicht dazu nutzen können, krebserregende und erbgutverändernde Produkte noch länger im Markt zu halten.
Die Bundesregierung müsse sich auf europäischer Ebene dafür stark machen, dass die sogenannte SIN-Liste des Internationalen Chemikaliensekretariats, in der 270 besonders besorgniserregende Stoffe bereits identifiziert sind, in die Kandidatenliste des Reach-Anhangs XIV aufgenommen wird. Nur dann werden schnellstmöglich weniger gefährliche Alternativen zu diesen Stoffen entwickelt.