Die Analyse des Schweizerischen Bundesamts für Enegerie zeigt, dass bei der Photovoltaik die gesetzlich festgelegten Kostengrenzen erreicht und auch der gesamte Kostendeckel der KEV ausgeschöpft sei. Für 2008 könnten daher keine weiteren positiven Bescheide für Photovoltaik-Anlagen ausgestellt werden. Dank vorsichtiger Überbuchungen der Technologie-Kostendeckel könne zwar kurzfristig die Situation entspannt werden. Die Überbuchungen seien aber keine Lösung für die absehbare Blockierung des neuen Fördersystems für die grüne Stromproduktion, schätz das BFE. Bis Mitte 2009 will das BFE Lösungsvorschläge erarbeiten.
Seit dem 1. Mai 2008 können Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse ihre Anlagen für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. Bis Ende Oktober 2008 sind bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid AG, die im Auftrag des BFE das Anmelde- und Bescheidverfahren durchführt.
Am 1. Januar 2009 beginnt die konkrete Umsetzung: Anlagen, die für das neue Förderinstruments berücksichtigt werden konnten und ihre Inbetriebnahmemeldung bei der swissgrid AG korrekt und fristgerecht eingereicht haben, erhalten ab diesem Zeitpunkt die kostendeckende Einspeisevergütung für den von ihnen ins Netz eingespeisten Strom.