In der Unterlassungserklärung heißt es, das ZDF verpflichte sich, in Bezug auf die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft folgende Formulierungen zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten:
„Das aber ist illegal in Deutschland …“,
„der Italienmüll aber liegt hier einfach rum…“,
„Das würde bedeuten, dass…Müll nach Deutschland nach Cröbern geschafft worden ist, dort illegal abgelagert worden ist und das unter den Augen des sächsischen Umweltministeriums…“ sowie
„kleingeschredderter Hausmüll – illegal abgelagert“.
Sollte der Fernsehsender gegen diese Unterlassungserklärung verstoßen, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft festgelegt werden würde.
Grund für die Unterlassungserklärung ist ein nach Ansicht des ZAW rufschädigender Beitrag des Fernsehmagazins Frontal 21 gewesen, der am 18.11.208 ausgestrahlt worden ist. Darin wurde behauptet, dass in der Deponie Cröbern illegal Abfälle aus Italien abgelagert worden seien, nicht vorschriftsmäßig verwertet würden und die deutschen Behörden nichts dagegen unternähmen.
Außerdem hat der MDR am 25. November einen Beitrag ausgestrahlt, in dem behauptet wird, dass auch radioaktiver Müll in der Deponie Cröbern abgelagert sei. ZAW-Mann Bauerfeind zufolge sei das aber Unsinn. Es seien Prüfungen mit Geigerzählern durchgeführt worden, die keine Strahlung angezeigt hätten. Der Zweckverband erwägt auch gegen den MDR gerichtliche Schritte einzuleiten.