Der umstrittene Vertrag wurde bereits 1997 geschlossenen und soll bis 2016 laufen, bestätigt ein Pressesprecher der Stadt Bonn. Darin verpflichtet sich die Stadt Bonn, den angelieferten Haushaltsabfall des Vertragspartners in ihrer Verbrennungsanlage zu entsorgen, während sich das private Unternehmen seinerseits verpflichtet, den von der Stadt angelieferten Bioabfall in seinen Kompostierungsanlagen aufzubereiten.
Nach Auffassung der Kommission tritt die Stadt bei der Entsorgung von Bioabfall als Vergabestelle auf, die Dienste auf dem Markt einkauft. Daher ist die Stadt nach den Binnenmarktvorschriften verpflichtet, den Auftrag nach transparenten Verfahren auszuschreiben, die den Markt für den Wettbewerb öffnen und sicherstellen, dass Steuergelder bestmöglich eingesetzt werden.
Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, nachdem ein privates Abfallentsorgungsunternehmen Beschwerde eingelegt und geltend gemacht hatte, den Bioabfall zu weit günstigeren Bedingungen entsorgen zu können. Da keine gütliche Einigung unter anderem über eine vorzeitige Vertragsbeendigung erzielt werden konnte, hat die Kommission beschlossen, die Angelegenheit vor den Gerichtshof zu bringen, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.
Die Stadt Bonn sieht dem Verfahren gelassen entgegen. Wie der Pressesprecher der Stadt mitteilt, galt bei Vertragsabschluss noch nicht das jetzt geltende EU-Recht. Außerdem verhandle die Stadt bereits mit dem Vertragspartner, um den strittigen Passus anzupassen. Mit einer Entscheidung des EuGH sei frühestens in ein bis zwei Jahren zu rechnen. Drohende Tagesbußgelder würden erst ab Tag der Urteilsverkündung gelten. Adressat möglicher Bußgelder sei jedoch nicht die Stadt Bonn, sondern die Bundesregierung. Regressmöglichkeiten gegen die Stadt Bonn gebe es nicht.