Nach der gestrigen Anhörung bei der Bundesregierung haben sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKS) bereits grundsätzlich mit der Gewerkschaft darauf verständigt, kurzfristig einen Mindestlohn in der Branche einzuführen. Ver.di fordert bereits seit längerem eine Aufnahme der Entsorgungsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG).
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott hatte erst vor kurzem in einer Pressemitteilung betont, dass das Arbeitnehmerentsendegesetz ein Schritt in die richtige Richtung sei. „Immer mehr Unternehmen greifen auf Leiharbeiter zurück, die mit Billiglöhnen abgespeist werden. Das ist empörend und entwürdigend“, erklärte Ott.
Zudem führe die grassierende Tarifflucht vor allem im privaten Entsorgungsbereich zu Dumpinglöhnen, die nur durch die Festlegung von Mindestlöhnen verhindert werden könnten. Deswegen sei die Aufnahme der Branche ins Arbeitnehmerentsendegesetz der richtige Weg. Die nächste Konsequenz müsse jedoch die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns sein.
Während ver.di einen Mindestlohn für jede Berufsgruppe der Branche fordert, plädiert der BDE für einen Mindestlohn für die gesamte Branche. Denkbar sei für den BDE ein Bruttoarbeitslohn von rund 8 Euro pro Stunde.