In einer „Redaktionssitzung“ am 17.11. 2008 haben die zuständigen Vertreter von BDE und ver.di eine förmliche Vertragsversion entworfen. Aus Sicht des BDE sind darin die Änderungen bei den Jahressonderzahlungen von grundlegender Bedeutung.
Wie der BDE seinen Mitgliedern mitteilte, hat es die KTK erstmals erreicht, eine dauerhafte zweite Tarifebene einzuführen: Beschäftigte, die zum 01.01.2009 oder später neu in den Betrieb eingestellt werden, erhalten 60 Prozent des Monatsentgelts als jährliche Sonderzahlung, das sich aus dem Durchschnitt des aufgrund der tariflichen Regelungen gezahlten Entgelts der letzten vorausgegangenen 13 Wochen errechnet. Anders als bei allen bisherigen BMTV-Vereinbarungen bleiben also neu Eingestellte bei der Jahressonderzahlung dauerhaft auf 60 Prozent des Monatsentgelts festgelegt.
Erleichterungen aus Arbeitgebersicht sind auch beim Urlaub erreicht worden. Neu Eingestellte beginnen mit 25 Tagen Erholungsurlaub. Hier gilt allerdings ein Anwachsen der Urlaubslänge: Ab dem 6. Beschäftigungsjahr beträgt der Erholungsurlaub 30 Tage.
Als Konzession gegenüber ver.di war die KTK des BDE damit einverstanden, dass die Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost am 01.05.2010 auf 39,5 Stunden abgesenkt wird. Im Tarifgebiet West gilt – wie schon vorher vereinbart worden war – ab 01.07.2009 die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden.
Jetzt müssen die zuständigen Gremien von BDE (Große Tarifkommission) und ver.di über den vorliegenden Vertragsentwurf entscheiden. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 28.11.2008 vereinbart.