Wie die Gewerkschaft heute mitteilt, hat sie den Arbeitgebern für diese Beschäftigten ein Angebot zum Abschluss eines Mindestlohntarifvertrages nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterbreitet. Für Sortierkräfte in Sortieranlagen soll ein Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro vereinbart werden soll. Nach Auffassung von ver.di müssen dann in einem weiteren Schritt Mindestlöhne für weitere Tätigkeitsfelder verhandelt werden.
Erhard Ott, ver.di-Bundesvorstandsmitglied, forderte die Arbeitgeberverbände auf, weitere Schritte für andere Tätigkeitsfelder wie Müllwerker und Fahrer folgen zu lassen. Die Verhandlungen müssten umgehend über den Abschluss eines ersten Mindestlohntarifvertrages hinaus fortgesetzt werden.
„Wer ernsthaft an der Beendigung des Dumpingwettbewerbs in der Müllbranche interessiert ist, darf bei einer Regelung für Sortierkräfte nicht Halt machen, sondern muss über weitere Bereiche verhandeln und Regelungen schaffen“, betonte Ott.
Nur mit einem Mindestlohn könne die grassierende Tarifflucht vor allem im privaten Entsorgungsbereich unterbunden werden. Damit würde tariftreuen Unternehmen – kommunalen wie privaten der Rücken gestärkt werden und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den „billigsten Jakob“ verhindert.