EVA-Geschäftsführer Franz Sauseng bestätigt, dass der Gewerbescheid nicht verlängert wurde. „Wir haben gestern den Gewerbebescheid des österreichischen Umweltministeriums über unseren Anwalt erhalten und prüfen derzeit das 64 Seiten starke Papier.“ Sauseng ist überrascht, wie gut und wie schnell die ARA über diese Vorgehensweise des Ministeriums informiert war und fast zur gleichen Zeit eine Pressemeldung dazu herausgeben konnte. „Wir werden umgehend beim Verwaltungsgerichtshof (VvGH) Beschwerde einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen. In einem fast identischen Verfahren vor dem VvGH hat die EVA schon einmal Recht erhalten“, so Sauseng.
ARA-Geschäftsführer Knausz wird in der gestrigen Pressemitteilung seines Unternehmens wie folgt zitiert: „Selbstverständlich wären wir befremdet, falls einer unserer Mitbewerber die Spielregeln nicht eingehalten hätte. Das lässt uns mit Sorge in die Zukunft blicken, wenn international tätige Großkonzerne auch im sensiblen Haushaltsbereich um jeden Preis Fuß fassen wollen. Ein Rosinen-Picken einiger auf Kosten der Mehrheit darf es nicht geben! … Wenn sich nun die verwehrte Bescheidverlängerung (der EVA) als rechtmäßig herausstellen sollte, wäre möglicherweise über längere Zeit hinweg großer Schaden für uns und unsere Lizenzpartner entstanden.“
Derartige Vorgänge im relativ übersichtlichen Bereich der gewerblichen Verpackungen zeigen laut der ARA schonungslos auf, wie wichtig strenge Zulassungsbestimmungen und laufende, genaue Kontrollen von Systemen hinsichtlich der Abwicklung auch im komplexen Haushaltsbereich sein werden. Gerade im sensiblen Entsorgungsbereich sind ein gutes Image und eine lückenlose Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen die Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaften.
Zum Hintergrund: Die ARA versteht sich als Non-Profit-System. Eigenen Angaben zufolge hat es die ARA in den letzten 15 Jahren geschafft, die Lizenztarife zu halbieren. Damit sollen die Leistungen um bis zu 50 Prozent günstiger sein als in Deutschland.