Das Ziel der vorgesehenen gesetzlichen Neuregelung sei es, durch eine Teilübertragung von Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf die BSR unter anderem eine Abfallberatung aus einer Hand sicherzustellen, betont Siechau. „Um dieses zu verhindern, wird nun das Schreckgespenst der Gebührenerhöhung heraufbeschworen. Die Beträge, von denen die Rede ist, zahlt der private Endverbraucher an der Supermarktkasse an die dualen Systeme, so dass eine Auswirkung auf die Abfallgebühren überhaupt nicht vorhanden ist“, so der VKS-Chef.
Es sei erstaunlich, wie die Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft „im Schlepptau des Unternehmens Alba“ versuchten, die geplante Aufgabenübertragung in Misskredit zu bringen. Dabei gehe es bei den wahren Motiven um Millionenbeträge für die Abfallberatung und für die Bereitstellung und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältern, die laut Verpackungsverordnung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zustünden. „In die Taschen privater Entsorgungsunternehmen, wie zum Beispiel Alba, gehört dieses Geld sicherlich nicht“, so Siechau.
Dem Land Berlin stehe es frei, seine Rechte und Pflichten als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger einschließlich der Ansprüche aus der Verpackungsverordnung auf die BSR – eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin – zu übertragen. Einen solchen Übertragungsakt hätten viele deutsche Kommunen aus Gründen von Entsorgungssicherheit und Gebührenstabilität vorgenommen. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen mit einer Monopolisierung zu vergleichen sei blanker Hohn.
BDE und bvse hatten zuvor die Novellierung des Landesabfallgesetzes als unverhältnismäßig starken Eingriff zugunsten der BSR kritisiert. Die BSR würde faktisch nicht mehr kontrolliert und private Unternehmen in Bedrängnis bringen, hieß es seitens der Privaten. In letzter Konsequenz müssten die Bürger die „falsche Weichenstellung“ mit Gebührenerhöhungen bezahlen.