Wie der Verband vor kurzem mitteilte, sah es das Gericht – anders als das Beschwerde führende private Entsorgungsunternehmen Paulus – als korrekt an, dass der EVS in Kooperation mit der Stadt St. Ingbert, die über einen eigenen Fuhrpark verfügt, Altpapier über Blaue Tonnen entsorgt.
Bereits die erforderliche Dringlichkeit der Beschwerde, wie sie seitens Paulus deklariert wurde, sei nicht gegeben, da das Unternehmen nicht glaubhaft darlegen könne, dass ihm durch das Aufstellen Blauer Tonnen durch den EVS schwere Nachteile entstünden. Zudem habe das Privatunternehmen kein Recht auf ein Monopol bei der Altpapiersammlung über Tonnen und müsse sich – genauso wie beim Auftreten eines weiteren privaten Entsorgers – dem Wettbewerb stellen. Vielmehr sei der EVS im Hinblick auf das Kreislauf und Abfallwirtschaftsgesetz auch für die Verwertung von Altpapier „prinzipiell zuständig“.
Darüber hinaus verstößt die Kooperation von EVS und Stadt St. Ingbert in keiner Weise gegen das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz – auch dieser Vorwurf wurde durch das Gericht widerlegt, heißt in der Pressemitteilung weiter. Auch sei es „prinzipiell anerkannt, dass eine Beteiligung einer Gemeinde am Wettbewerb mit einem Eigenbetrieb…wettbewerbsrechtlich unbedenklich“ sei.
Eine weitere Kernaussage des Urteils bezieht sich laut EVS auf die Tatsache, dass der Entsorgungsverband als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger – anders als private Entsorger – eine Pflicht zur flächendeckenden Entsorgung habe und man ihm daher nicht absprechen könne, ebenfalls ein zeitgemäßes zukunftsfähiges Entsor-gungsangebot vorzuhalten.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein geht in seiner Entscheidung vom 22.4.2008 noch weiter, schreibt der EVS. Das Gericht habe festgestellt, „dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Interesse der Gebührenschuldner …verpflichtet sei, diese darauf hinzuweisen, dass sie zu Gebührenmehrbelastungen selbst beitrügen, wenn sie Papierabfälle Privaten überließen.
Das Urteil des OVG mache deutlich, so der EVS, auf wie dünnem Eis sich die privaten Entsorger bewegen, wenn Sie den öffentlich-rechtlichen Entsorgern die Basis für eine zukunftsfähige Abfallentsorgung streitig machen wollen. Insgesamt bedarf es jedoch dringend weiterer aussagefähiger Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene über die Zuständigkeiten bei der Abfallentsorgung, um den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft eine ebenso flächendeckende wie langfristige Entsorgung aller Abfallarten garantieren zu können.