Der Abfallwirtschaftsplan müsse rechtsverbindlich werden und vor allem eine konkrete Zuweisung von Abfallströmen entalten, fordert die nordrhein-westfälische SPD. Daneben verhindere die neue Gemeindeordnung eine interkommunale Zusammenarbeit und schwäche so den Wettbewerb, wirft die SPD-Fraktion der Landesregierung eine Bevorzugung der privaten Entsorgungswirtschaft vor der kommunalen vor. Darüber hinaus werde der Wettbewerb durch Löhne bestimmt, die unter dem Existenzminimum liegen. Die Weigerung der Landesregierung, sich zum Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft zu bekennen, sei verwunderlich, da die kommunalen und auch die Mehrheit der privaten Entsorgungsunternehmen sich für einen Mindestlohn im rahmen der Beratungen des Entsendegesetzes ausgesprochen hätten, so die SPD.
Im Bereich der Wertstoffsammlung sieht die SPD die Gefahr, dass bei fallenden Marktpreisen die privaten Entsorger die Sammlungen beispielsweise von Altpapier wieder einstellen. Hier müssten die kommunalen Entsorgungsstrukturen gestärkt werden. Nicht zuletzt nehme die Landesregierung „stillschweigend“ eine Wettbewerbsverzerrung im Bereich der Abfallverwertung hin. Andere Bundesländer verwerteten SPD-Angaben zufolge den Abfall unter niedrigeren technologischen und ökologischen Standards. Hier sei eine Bundesratsinitiaive zur Vereinheitlichung des Abfallrechts mit dem Berg- und Deponierecht „dringend notwendig“.