„Mit Schreiben vom 6. Oktober hat die Generaldirektion Unternehmen der EU-Kommission
die Wirtschaftsbeteiligten darüber unterrichtet, dass eine Vorregistrierung für alle
Sekundärrohstoffe empfohlen wird“, erklärte Beate Kummer, Reach-Expertin der BDSV.
„Damit wird unsere Auffassung, die wir bereits den Mitgliedsunternehmen unterbreitet haben,nochmals bestätigt.“ Die EU-Kommission beziehe sich in ihrem Schreiben vor allem darauf,dass sich die Vorregistrierung auf all diejenigen Stoffströme beziehe, bei denen das Abfallende erreicht sei.
Vor dem Hintergrund der unsicheren Rechtslage bezüglich des Abfallendeverfahrens sei es vor allem aus Gründen der Rechtssicherheit geboten, die Vorregistrierung für Sekundärrohstoffe durchzuführen. Experten empfehlen laut BDSV, die in den Schrotten vorkommenden Stoffe und Legierungselemente, wie etwa Eisen für niedrig legierte und zusätzlich Chrom und Nickel für hochlegierte Sorten, bis zum 1. Dezember dieses Jahres bei der Europäischen Chemikalienagentur vorzuregistrieren. Diese Empfehlung richte sich an diejenigen Unternehmen, die den Stahlwerken und Gießereien Schrottsorten bereitstellen, die in den nächsten Jahren (spätestens 2011) aus dem Abfallregime entlassen werden. Zudem seien die Unternehmen betroffen, die aus dem Nicht-EU-Ausland verschiedene Schrottsorten importieren. Die Vorregistrierung führe dazu, dass eine weitere Vermarktung auch nach dem 1. Dezember möglich sei und dass nach der Vorregistrierung keine weiteren Verpflichtungen hinsichtlich einer Registrierung anfallen, weil die betroffenen Stoffe von den großen Herstellern (z.B. Stahlindustrie) registriert werden.