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DIHK: Online-Portal für Vollständigkeitserklärungen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat das Internet-Portal für die Vollständigkeitserklärung (VE) freigeschaltet. Bis zum 1. Mai 2009 müssen Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, gemäß der neuen Verpackungsverordnung eine solche Erklärung abgeben. Mit dem Portal könnten sich alle verpflichteten Betriebe darauf vorbereiten, teilt der DIHK mit.
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Das Internetportal richte sich DIHK-Angaben zufolge an rund 4.500 Betriebe, die diese Vollständigkeitserklärung abgeben müssten, weil sie die sogenannten Bagatellgrenzen überschreiten. Diese Mengenschwellen liegen bei 80.000 Kilogramm pro Jahr für Glas sowie 50.000 Kilogramm für Papier, Pappe und Karton. Für Leichtverpackungen ist die Grenze bei 30.000 Kilogramm angesetzt.

Die Online-Registrierung sei dem DIHK zufolge erst ab dem 1. Februar 2009 möglich. Ab dem 2. Mai werde dann die Liste der Unternehmen, die eine VE bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgeben haben, auf der Online-Plattform veröffentlicht, so der DIHK.

Die betroffenen Unternehmen können sich auf dem DIHK-Portal über die gesetzlichen Vorschriften informieren und finden dort auch Hinweise beziehungsweise eine Anleitung zur VE-Hinterlegungspflicht. Auch werden Fragen zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung und zur Umsetzung der VE beantwortet. Darüber hinaus findet sich eine Liste der dualen Systeme sowie Ansprechpartner bei der IHK.

VE-Register
http://www.ihk-ve-register.de/

Quelle: DIHK

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