Die Öffnungsklausel sehe den Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums zufolge vor, dass die Landkreise den zugehörigen Gemeinden die energetische Nutzung von Grün- und Bioabfällen übertragen können. Bislang war das nur bei einer stofflichen Verwertung möglich. Somit könnten die Gemeinden in Biogasanlagen oder Biomasse-Heizkraftwerken aus Bio- und Grünabfällen Strom und Wärme erzeugen und damit bis zu 320.000 Haushalte im Land mit Strom aus Bio- und Grünabfällen versorgen, schätzt das Ministerium.
Das novellierte Landesabfallgesetz stelle zudem das Durchwühlen und Mitnehmen des Sperrmülls durch organisierte Wertstoffsammler unter Strafe. Theoretisch könnten Zuwiderhandlungen dann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verfolgt werden, erläutert Umweltministerin Tanja Gönner. Allerdings begingen Privatpersonen, die einzelne Gegenstände zum Eigengebrauch mitnähmen, keine Ordnungswidrigkeit.