Die Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, Conrad, appelliert eindringlich an die Unternehmen, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob sie von der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) betroffen sind. Und wenn ja – ob sie von der Möglichkeit der Vorregistrierung Gebrauch machen sollten, um dann in Ruhe die endgültige Registrierung, je nach Einstufung des Stoffes, vornehmen zu lassen.
Conrad weist darauf hin, dass von März bis Juni 2008 rund 300 Betriebe unterschiedlicher Branchen in Rheinland-Pfalz durch die Mitarbeiter der Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen beraten wurden. Soweit erforderlich, wurden sie auf ihre Vorregistrierungspflicht hingewiesen. Zielgruppe waren vornehmlich die kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern.
Wer die Vorregistrierung versäumt, unterliegt der sofortigen Registrierungspflicht und darf die betroffenen Stoffe bis zum Abschluss des Verfahrens nicht weiterverwenden.
Es wird vermutet, dass sich eine große Zahl von Betrieben bisher nicht bewusst ist, dass sie von REACH betroffen sind. Hersteller und Importeure, die Stoffe vorregistrieren, können je nach Menge und Gefährlichkeit Übergangsfristen bis 2010, 2013 oder 2018 für die endgültige Registrierung in Anspruch nehmen.
Die Vorregistrierung erfolgt auf der Homepage der Europäischen Agentur für chemische Stoffe im Internet unter www.echa.europa.eu .