Auf der Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) am 22./23. September 2008 soll über Vorgaben zum Vollzug der novellierten Verpackungsverordnung beraten werden. Dabei ist derzeit strittig, wer zur Lizenzierung von Eigenmarken des Handels berechtigt und verpflichtet sein soll.
Angesichts eines drohenden rechtswidrigen Beschlusses der LAGA erklärte Dr. Rainhardt Freiherr von Leoprechting, Vorsitzender des Umweltausschusses des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) und des Handelsverbandes BAG heute in Berlin, dass die Verpackungsverordnung klar bestimmt, wer die Produktverantwortung für die Entsorgung von Verpackungsmaterial trägt. Nach der Novelle sind alle Verpflichteten dazu angehalten, über die Beteiligung an Dualen Systemen die haushaltsnahe Sammlung mit zu finanzieren.
Die Unternehmen schließen hierzu im Wettbewerb mit den verschiedenen Anbietern von Dualen Systemen jeweils individuelle Verträge. Bei den Eigenmarken des Handels ist nach der Verpackungsverordnung hierfür das jeweilige Handelsunternehmen der maßgebliche Ansprechpartner.
Es sei nicht akzeptabel, wenn nun gegen diese klaren rechtlichen Vorgaben verstoßen werden soll, heißt es in der HDE-Pressemitteilung. Genau dies drohe aber, sollten die Bundesländer im Vollzug zukünftig ausschließlich auf den als Dienstleister tätigen technischen „Abfüller“ abstellen. Ebenso wie bei Importen seien hier die Händler die rechtlich verantwortlichen Erstinverkehrbringer.
Ein anderes Verständnis würde zudem die Vollzugskontrolle erheblich erschweren und die mit der Novelle angestrebte Transparenz konterkarieren. Jede Diskriminierung von Handelsmarken im Verwaltungsvollzug wäre rechtswidrig. Handelsmarken sind selbstverständlich weiterhin durch die Handelsunternehmen und nicht durch beauftragte Abfüller zu lizenzieren.
Diese Sach- und Rechtslage muss die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Abfall in ihren anstehenden Entscheidungen umsetzen.