Ab 2009 können Hersteller und Abfüller von verpackten Produkten über einen Dienstleistungsvertrag ihre Verkaufsverpackungen am dualen System der DSD beteiligen, die Nutzung der Marke wird hingegen in einem weiteren Vertrag geregelt, sodass Kunden ihre Verkaufsverpackungen auch dann mit dem Grünen Punkt kennzeichnen können, wenn sie die Entsorgungsdienstleistung der DSD nicht nutzen.
Voraussetzung dafür ist der Abschluss des Markennutzungsvertrags und die Verpflichtung, die Anforderungen der Verpackungsverordnung für die gekennzeichneten Verpackungen zu erfüllen.
Auch das Bundeskartellamt begrüßt diese Vertragsgestaltung, heißt es in einer Pressemitteilung der Dualen System Deutschland GmbH.