Bernhard: „Kunststoffhaltiger Gewerbemüll hat in Tongruben und anderen Abgrabungen nichts zu suchen. Eine solche Verfüllung gefährdet Umwelt und Gesundheit und schädigt ehrlich arbeitende Abfallwirtschaftsunternehmen. Solche Abfälle gehören in die Wiederverwertung oder Verbrennung.“
Nachdem illegale Ablagerungen in Deutschland bekannt geworden waren, wurden Gruben, Brüche, Tagebaue und Deponien von den bayerischen Behörden dieses und vergangenes Jahr gezielt unter die Lupe genommen: Eine Einlagerung unzulässiger Abfälle konnte dabei nicht festgestellt werden.
Ziel der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ ist es laut Bernhard, sich entschieden gegen solche Praktiken zu wenden und illegale Ablagerungen auch künftig zu verhindern. Denn durch das Zerkleinern, Vermischen und Vergraben verwertbarer Abfälle entstehen in erheblicher Menge klimaschädliche Treibhausgase. Aber auch das Grundwasser und das Trinkwasser werden gefährdet.
Mit der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ verpflichten sich die Vertreter des Verbands der Bayerischen Entsorgungsunternehmen, des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung mit der Landesgruppe Bayern, der Arbeitsgemeinschaft der Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen und des Verbandes Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung daher gemeinsam mit ihren Mitgliedern schwarze Schafe innerhalb der Branche nicht zu dulden.
Die bayerischen Behörden tragen durch Kontrollen andererseits weiter dafür Sorge, dass illegale Praktiken in Bayern keine Chance bekommen. „Letztlich müssten unsere Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen, wenn ehrliche Abfallwirtschaftsunternehmen, die in hochwertige Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen investiert haben, weniger Müll bekommen. Denn an ihnen blieben letztlich höhere Gebühren hängen. Wir setzen daher ein Zeichen für eine ehrliche und saubere Abfall- und Kreislaufwirtschaft – im Interesse der Umwelt und der Menschen“, so der Minister.