Heizwertreiche Fraktionen werden entweder als Teilfraktion in die Sekundärbrennstoffproduktion gegeben oder in Monokraftwerken energetisch verwertet. Für diese Verwertungswege existieren unterschiedlichste Anforderungen bei Parametern wie zum Beispiel Korngröße, Heizwert, Chlor, Aluminium sowie sonstigen Störstoffen und gegebenenfalls Schwermetallen.
Bislang lag für diesen Brennstoff kein Standard zu grundsätzlichen Anforderungen an eine Qualitätssicherung vor. Hier wurde oft auf das RAL-GZ 724 Bezug genommen, doch weder die dort festgelegten Richtwerte noch die Probenahme sowie Probenaufbereitungsvorschriften können für die heizwertreiche Fraktion angewandt werden.
In der neuen Arbeitshilfe „Qualitätssicherung beim Einsatz von heizwertreichen Fraktionen zur energetischen Verwertung“ werden insbesondere Einzelheiten zur Probenahme und Probenaufbereitung sowie den Nachweisverfahren für verschiedene Parameter festgelegt. Dabei werden die Regelungen berücksichtigt, die in der europäischen Standardisierung für Ersatzbrennstoffe im „CEN TC 343: Solid Recovered Fuels“ festgelegt wurden.
Für die Mitglieder der Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz steht das passwortgeschützte Dokument unter www.bgs-ev.de zum kostenfreien Download zur Verfügung. Nichtmitglieder können können die Arbeitshilfe zum Preis von 100 Euro bei der BGS-Geschäftsstelle kaufen. Kontakt – mailto:// holtfester@bgs-ev.de