Vertreter der Stadt Siegen und des Landkreises Siegen-Wittgenstein sprechen von einkalkulierten Gewinnen, die fehlen und so möglicherweise die Abfallgebühren steigen lassen. Neben dem Stadtsäckel betrifft die Entscheidung des Verwaltungsgericht aber auch Remondis. Seit 2007 ist der private Entsorger vertraglich für die Altpapierentsorgung in Siegen zuständig.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist bereits die zweite Gerichtsentscheidung, die innerhalb kürzester Zeit gegen Remondis ausfällt. Schon in Hamburg hat der Private den Kürzeren gezogen. Während in Siegen den Privaten das Sammeln von Altpapier erlaubt worden ist, hatte das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt Remondis das Aufstellen der Blauen Tonnen verboten. Zu den Folgen des Siegener Beschlusses konnte Remondis-Pressesprecher Michael Schneider auf Nachfrage des RECYCLING magazins noch nichts sagen, kommentierte aber: „Das Urteil ist für uns nicht weiter verwunderlich, weil Verwaltungsgerichte meist für die Privaten entscheiden. Siegen ist für uns ein Sonderfall, von derartigen Urteilen profitieren wir an anderer Stelle wieder.“