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BDE: Keine Ausweitung interkommunaler Zusammenarbeit zulassen

Der Bundesrat entscheidet am morgigen Freitag über die Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Wenige Tage vor diesem für die deutsche Wirtschaft wichtigen Sitzungstermin hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) an die Wirtschaftsminister aller 16 Bundesländer appelliert, den Gesetzentwurf aufzuhalten und in wesentlichen Punkten zu überarbeiten.
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In einem Brief an die Wirtschaftsminister schreibt BDE-Präsident Peter Hoffmeyer: „Im Vorfeld der Beschlussfassung des Bundesrates am 4. Juli zur Modernisierung des Vergaberechts bitten wir Sie eindringlich, die Entwurfsregelung zur ausschreibungsfreien Auftragsvergabe an kommunale Unternehmen nochmals zu überdenken.“
Private Entsorgungsunternehmen und Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP), so Hoffmeyer, seien in hohem Maße von öffentlichen Aufträgen abhängig. Im Wettbewerb seien Unternehmen zur Optimierung ihrer Leistung zum Wohle der Bürger angehalten. „Auf diese Weise ist es gelungen, hohe Umweltstandards zu günstigen Preisen zu etablieren und weltweit höchste Recyclingquoten in Deutschland zu erzielen. Diese Erfolge zum Nutzen der Allgemeinheit werden durch die
avisierte Neuregelung grundlegend in Frage gestellt“, warnt der BDE-Präsident.
Diese Regelung erlaube es öffentlichen Auftraggebern, Verträge ohne vorherige Ausschreibung mit kommunalen Unternehmen zu schließen. Hoffmeyer macht den Kern der beabsichtigten Regelung an einem Beispiel deutlich: „Zukünftig wird es möglich sein, dass München eine spezielle Entsorgungs GmbH gründet, die dann Aufgaben in Hamburg übernimmt. Eigentlich eine klassische Wettbewerbssituation, die nun aber nach den Vorstellungen der Ausschüsse des Bundesrates außerhalb eines fairen und transparenten Wettbewerbs gestellt werden soll.“
Folge einer solchen Regelung: Private Unternehmen und ÖPP erhalten keine Chance, sich um den Auftrag zu bewerben. Dies überrasche umso mehr, so der BDE-Präsident, als die Bundesregierung gerade ÖPP im Rahmen von Partnerschaften Deutschland (PDG) verstärkt fördern möchte. Darüber hinaus riskiere Deutschland ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren, da die Kriterien für eine ausschreibungsfreie Vergabe nicht eingehalten würden. Hoffmeyers Appell an die wichtigsten Wirtschaftspolitiker Deutschlands: „Wir bitten Sie dringend um Ihr Votum, dass die ausschreibungsfreie interkommunale Zusammenarbeit nicht in das Vergaberecht eingeführt wird.“

Quelle: BDE

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