Hebelt das geplante Umweltgesetzbuch (UGB) etablierte Umweltstandards aus? Das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) schlagen nach einer dreitätigen Anhörung zum UGB-Entwurf im Bundesumweltministerium Alarm.
Weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit versuche die Politiker hier einen „umweltpolitischen Rollback“, heißt es in einer Pressemitteilung des DUH.
Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit würden als Gegensätze zugespitzt, so der DUH.
Und Regine Barth, Koordinatorin für Umweltrecht & Governance des Öko-Instituts, erklärt: „Das Exportland Deutschland wird nur dann erfolgreich sein, wenn es ökologisch gegenüber anderen Nationen nicht zurückfällt.“
Mit dem vorliegenden Entwurf schränke die Politik jedoch die Möglichkeiten des Staates bei der Genehmigung von Industrieanlagen auf mögliche neue Erkenntnisse und ökologische Herausforderungen zu reagieren weiter ein.
Die Grundprinzipien des deutschen Genehmigungsrechts sind Jahrzehnte alt, so die Kritik der Umweltschützer. Eine entscheidende Schwäche sei zum Beispiel, dass selbst bei langfristig genutzten umweltbelastenden technischen Anlagen wenige Spielräume für spätere entschädigungsfreie Nachrüstungsanforderungen bestehen.
Notwendig wäre eine neue Balance zwischen sachgerechten Umweltstandards, die sicherstellen müssen, dass die aktuellen umweltpolitischen Ziele der Bundesrepublik erreicht werden und der Staat seine unabdingbaren mittelfristigen Handlungsspielräume erhält, und dem Anliegen nach Investitionssicherheit, Bestandsschutz und Entbürokratisierung, heißt es in der Pressemitteilung.
Stattdessen wurde vorgeschlagen, bewährte Umweltstandards zurückzudrehen.
Mit Horrorszenarien über künftige Zumutungen bei Genehmigungsverfahren hätten die Industrieverbände während der Anhörung massiv versucht, insbesondere den Mittelstand gegen die Vereinheitlichung des deutschen Umweltrechts in Stellung zu bringen, sagte Cornelia Nicklas, die Leiterin Recht der Deutschen Umwelthilfe. „Wir sind erschüttert, dass die Wirtschaft hinter jeder Ecke Investitionshemmnisse, Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit vermutet.“
Ein zentraler Streitpunkt innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern betrifft die so genannte Eingriffsregelung, also die Frage, ob künftig Belastungen des Naturhaushalts einfach durch Geldzahlungen ausgeglichen werden können, statt wie bisher durch eine entsprechende Entlastung an anderer Stelle.
Über diese Änderung, die nach Überzeugung von Öko-Institut, DUH und UfU den Kernpunkt des Naturschutzrechts auf den Kopf stellen würde, gibt es innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern Streit. Anlässlich der Vorstellung des Umweltgutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) hatte gestern auch dessen Vorsitzender Hans-Joachim Koch besorgt über eine mögliche Änderung gezeigt.
Die so genannte „Naturalkompensation“ sei für einen ernsthaften und nachhaltigen Naturschutz unverzichtbar, sagte Koch.