„Mit der Richtlinie gelingt es der Europäischen Union nur bedingt, die Umwelt besser zu schützen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen.“ So kritisierte der BDI die Revision der Abfallrahmenrichtlinie im Anschluss an die zweite Lesung des Europäischen Parlaments. Der BDI hält es falsch, dass in der neuen Abfallrahmenrichtlinie der Binnenmarkt für Abfälle eingeschränkt wird und keine einheitlich geltenden Recyclingquoten in allen Ländern vorgesehen sind.
„Dies bedeutet mehr Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen und weniger Umweltschutz für Europa.“ Der BDI appellierte an die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge, auf eine möglichst binnenmarktkonforme Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten zu achten.
Das Europäische Parlament hatte sich am Dienstag gegen die Initiative einer
Gruppe von Abgeordneten ausgesprochen, einheitliche Recyclingquoten bei der
Abfallverwertung sicherzustellen sowie den Binnenmarkt für getrennt gesammelte
Haushaltsabfälle zu erhalten. Es gebe aus Sicht der Industrie einige positive Elemente in dem zwischen dem Rat und der Kommission ausgehandelten Kompromisspaket. Hierzu gehörten die Regelungen, die Abfälle und Nebenprodukte klar abgrenzen, das Ende der Abfalleigenschaft, die Abfallhierarchie sowie die Effizienzformel für die energetische Verwertung. „Diese Regelungen führen zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen. Sekundärrohstoffe können jetzt nachhaltiger genutzt werden.“