Der Ausschuss für Fragen der Produktverantwortung und der Rücknahmepflicht (APV) konkretisiert in einem Entwurf die Anforderungen an branchenbezogene Selbstentsorgermodelle nach § 6 Abs. 2 der 5. Novelle VerpackV (Branchenlösungen).
Die genanten Eckpunkte behandeln Anfallstellen, Branchendefinition, Beteiligung wie auch Verpackungsmenge von Herstellern und Vertreibern an einer Branchenlösung, Erfassungspflicht – und Ort, Mengenstromnachweis, Verwertung sowie den Inhalt der sachverständigen-Bescheinigung.
Der Entwurf steht bis zur Gremienabstimmung unter Vorbehalt.