Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Ein entsprechender Kabinettsentwurf wurde in der vergangenen Woche veröffentlicht. Der aktuelle Entwurf sieht im Vergleich zum bestehenden Vergaberecht eine deutliche Ausweitung ausschreibungsfreier Vergaben zugunsten interkommunaler Kooperationen vor.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) lehnt den Entwurf strikt ab, da er sich ganz offenkundig gegen die Privatwirtschaft richte. Aus Sicht des BDE würden sich schon ausschreibungsfreie Vergaben von Kommunen an eigene kommunale Unternehmen einen fairen Wettbewerb behindern.
Eine darüber hinausgehende ausschreibungsfreie Beauftragung anderer kommunaler Unternehmen – wie sie im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen ist – würde jedoch den Wettbewerb völlig ausschließen und macht die Chancen privater Unternehmen zunichte machen, kritisiert der BDE.
Außerdem verstoße die geplante Regelung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Wie der EuGH in den vergangenen Jahren mehrfach in Vergleichsfällen entschieden hat, sei die enge Kontrolle des Auftragnehmers dadurch nicht mehr gegeben.
Ähnlich argumentiert der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), der den Entwurf als „mittelstands- und wettbewerbsfeindlich“ ablehnt.
Nach den Worten von bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst sieht der Entwurf vor, die Begriffsbestimmung des öffentlichen Auftrags gemäß § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu ändern. Diese Änderung hätte zur Folge, dass grundsätzlich eine ausschreibungsfreie Vergabe an kommunale Unternehmen aus ganz Deutschland möglich sei.
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock sieht den Entwurf der Bundesregierung gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Re-Kommunalisierung in der Entsorgungs- und Recyclingbranche sehr kritisch. Insbesondere regional tätige mittelständische Entsorgungsunternehmen würden durch von der Bundesregierung geplante der kommunalen Zusammenarbeit Aufträge verlieren.
Nach Auffassung des bvse geht der vorgelegte Entwurf über die auch bislang schon bestehende Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit, mit der damit verbundenen rechtlich möglichen „in-house-Vergabe“ hinaus. Eine Vereinbarung einer kommunalen Zusammenarbeit ist nach dem Entwurf nämlich gar nicht erst erforderlich.
Für eine ausschreibungsfreie Vergabe reiche allein aus, dass das Unternehmen, das den Auftrag erhalten solle, einen kommunalen Eigentümer habe, im Wesentlichen nur für öffentliche Auftraggeber tätig sei oder die zu erbringende Leistung nicht allgemein auf dem Markt anbiete.
Wenn dieser Referentenentwurf Gesetz würde, könnten eine Vielzahl bisher der Ausschreibung unterliegender Entsorgungsverträge ausschreibungsfrei an öffentliche Unternehmen anderer Regionen vergeben und damit private Wettbewerber ausgeschaltet werden, kritisiert der bvse.
Zu begrüßen sei laut bvse allerdings der Vorschlag der Bundesregierung, dass statt eines kompletten Entsorgungspaketes auch einzelne Entsorgungsleistungen getrennt ausgeschrieben werden können. Dies würde zwar die ausschreibenden Kommunen zunächst Mehrarbeit bedeuten, hätte aber den Vorteil, dass regionale Unternehmen besser an der Ausschreibung beteiligt werden können.
Und: Wenn Spezialisten einzelne Entsorgungsaufträge übernehmen, bestünde auch bessere Chancen, die Entsorgungskosten zu senken.