Die der Oberfinanzdirektion unterstellte Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt Köln hat in einer Untersuchung festgestellt, dass es sich beim dem von der Clyvia Technology GmbH aus Kunststoffresten hergestellten Produkt um Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 handelt.
Jetzt kann das Gemisch auch unter steuerlichen Aspekten als Diesel gehandelt werden.
Zum Hintergrund: Das von Clyvia entwickelte Verfahren basiert auf der fraktionierten Depolymerisation, einem Prozess, der dem Cracken von Rohöl ähnelt. Bei einer Prozesstemperatur von 400 Grad Celsius – deutlich weniger als bei herkömmlichen Spaltverfahren wie der Pyrolyse – werden lange Kohlenwasserstoffketten aufgespalten, die anschließend verdampfen und sich in einer Destillationskolonne als Dieselöl niederschlagen.
Die Technologie ist sowohl für private und öffentliche Entsorgungsunternehmen als auch für Industrie- und Gewerbebetriebe interessant, die organische Reststoffe wie Altöl, Spülöl, Verpackungsmüll oder Produktionsrückstände energetisch nutzen möchten, die sonst kostenträchtig entsorgt werden müssten.