Laut BGS betreibt das Unternehmen eine Abfallaufbereitungsanlage in Meschede, in der Abfälle mechanisch aufbereitet werden. Aus deren heizwertreichen Fraktionen werde bisher ein nach RAL-GZ 724 gütegesicherter Sekundärbrennstoff in drei Qualitäten erzeugt. Jede dieser Qualitäten unterliege nun zusätzlich der Gütesicherung nach RAL-GZ 727.
Ein einheitliches Instrument für die Bestimmung des biogenen Anteils in festen Ersatz- oder Sekundärbrennstoffen ist laut BGS das Gütezeichen RAL-GZ 727 „Bestimmung des biogenen Anteils in Sekundärbrennstoffen nach RAL-GZ 724 und anderen festen Ersatzbrennstoffen“. In diesem werden einheitliche Regelungen zur Probenahme und –aufbereitung sowie zum analytischen Bestimmungsverfahren getroffen. Dieses sei konform mit der entsprechenden Technischen Spezifikation des Comité Européen de Normalisation (CEN) und sei von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) anerkannt. Hersteller und Anwender von nach RAL-GZ 727 gütegesicherten Sekundär- oder Ersatzbrennstoffen erhielten somit die für den Emissionshandel erforderlichen emissionsrelevanten Daten.