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Biokunststoff-Flaschen von der Pfandpflicht befreit

Der Industrieverband European Bioplastics weist darauf hin, dass Getränkeflaschen aus Biokunststoffen nach der novellierten Verpackungsverordnung bis zum 31. Dezember 2012 von der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen befreit sind , wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Die Hersteller müssen sich mit den Flaschen allerdings an einem dualen System beteiligen.
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„Durch diese Regelung fördert die Bundesregierung den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen im Bereich der Getränkeverpackungen und damit eine wesentliche Innovation der Kunststoffindustrie“, so Dr. Harald Käb, Vorstandssprecher von European Bioplastics in der jüngsten Presseerklärung des Verbandes.

Durch die bis 2012 befristete Erleichterung sollen erhebliche Anreize für die Ausweitung des Biokunstoffmarktes in Deutschland geschaffen werden. Gleichzeitig kann der kostenintensive Aufbau von Sortier- und Recyclingsystemen parallel mit den steigenden Marktmengen vorangetrieben werden.

In der Einführungsphase ist die Sammlung und Verwertung mittels dualer Systeme, also über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne, vorgesehen. „Die Flaschen werden so in der Regel der energetischen Verwertung zugeführt und tragen aufgrund ihrer Herkunft aus nachwachsenden Rohstoffen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei“, meint Jöran Reske, Vize- Sprecher von European Bioplastics und zuständig für Umweltfragen.

Weltweit werden etwa ein Dutzend Getränke in Flaschen aus Biokunststoffen vertrieben. Um die stark wachsende Nachfrage zu bedienen, stehen mehrere Unternehmen der Biokunststoffindustrie unmittelbar vor umfangreichen Investitionen in größere Produktionsanlagen. Als Biokunststoffe werden Kunststoffe bezeichnet, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe produziert werden und/oder gemäß europäischer Normen nachweislich kompostierbar sind.

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