Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) hat als Arbeitgeberverband der privaten Entsorgungsbranche eigenen Angaben zufolge bis zum 31. März 2008, dem von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz gesetzten Stichtag, keine Aufnahme ins Arbeitnehmerentsendegesetz beantragt.
Ungeachtet dessen steht der BDE zu seiner seit Monaten bekundeten Bereitschaft, mit den Gewerkschaften und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über einen Branchenmindestlohn zu verhandeln. Ein solcher Mindestlohn kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden – unter Nutzung des Tarifvertragsgesetzes oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Der BDE ist offen, in den laufenden Tarifverhandlungen mit ver.di, die am 14. April fortgesetzt werden, über den für die Branche und die Beschäftigten besten Weg hin zu einem Mindestlohn zu verhandeln.
Die bisherigen Sondierungsgespräche mit den Gewerkschaften und der VKA hatten bis zum 31. März noch nicht den Stand erreicht, der es dem BDE ermöglicht hätte, für die private Abfallwirtschaft Interesse an der Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu bekunden.
Der BDE ist bereit, die kommenden Tage und Wochen zu nutzen, um die Möglichkeiten einer Einigung mit ver.di und VKA in dieser Frage auszuloten. Der Arbeitgeberverband der privaten Entsorgungswirtschaft kann und will jedoch nicht konkreten Verhandlungsergebnissen vorgreifen.
BDE sieht Mindestlohn unverändert positiv
Den Antrag auf einen Mindestlohn für die Entsorgungsbranche sieht der BDE nach wie vor positiv.