Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Guksi einen Kalkulationsfehler bei der Berechnung der Straßenreinigungsentgelte für 2001/02 wider besseres Wissen nicht korrigierte und die BSR-Kunden daraufhin etwa 23 Millionen Euro zu viel bezahlten. Obwohl sich der Angeklagte nicht selbst, sondern die BSR bereicherte, schlossen die Berliner Richter den Tatbestand des Betruges nicht aus. Strafverschärfend werteten sie den Imageverlust für die BSR und die öffentliche Verwaltung.
Gegen einen mitangeklagten Justiziar der BSR verhängte das Gericht wegen Beihilfe eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro.