Die Bundesregierung solle einen solchen Fond als eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichten, schlägt die Fraktion in einem Antrag (16/8220) vor. Vorbild solle der öffentlich kontrollierte Stilllegungsfond in der Schweiz sein.
Die Grünen wollten damit die Energieversorger verpflichten, „die für die Entsorgung bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen in den Fond einzuzahlen“.
Im Entsorgungsfall sollten die Mittel „unverzüglich“ eingesetzt werden können, heißt es weiter.
Der Fond soll sich nach Ansicht der Grünen an ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien orientieren.
Weiter empfiehlt die Fraktion, in den Stiftungsrat Vertreter des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der anerkannten Naturschutzverbände und der Energieversorgungsunternehmen zu entsenden.