Umweltdezernent Frank Peters begründete den Beschluss mit den geringen Aussichten auf Erfolg. Es gäbe eine bundesweit differierende Rechtsprechung in ähnlichen Fällen, so dass damit zu rechnen ist, das ein Hauptsacheverfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht geführt werden müsste und mehrere Jahre dauern könnte. Peters schätzt daher die Chancen schlecht ein.
Der private Entsorger Formata hatte erst vor kurzem vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erfolgreich gegen eine Unterlassungsverfügung des Landkreises geklagt und darf nun im gesamten Landkreis Uelzen Altpapier aus privaten Haushalten einsammeln. Damit macht Formata dem Hamburger Entsorger Melosch Konkurrenz, der vom Landkreis für die Altpapierentsorgung beauftragt wurde.
„Bis Ende 2008 ist unsere derzeit noch als Bündelsammlung praktizierte Altpapierabholung am Tag der Restmüllabfuhr vertraglich abgesichert“, versichert Peters auf der Internetseite von www.marktplatz-uelzen.de. Die vom Landkreis beauftragte Firma Melosch will den Vertrag auf jeden Fall erfüllen.
In welcher Form und in welchem Umfang danach noch eine kommunale Sammlung sinnvoll und erforderlich ist, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen. Sollte sich herausstellen, dass die gewerblichen Sammler eine flächendeckende Abfuhr gewährleisten können, wird es künftig wohl kein kommunales Altpapier-Sammelsystem mehr geben.