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OVG Lüneburg: Gewerbliche Altpapiersammlung ist zulässig

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat Ende Januar in gleich zwei Fällen einem privaten Entsorgungsunternehmen Recht gegeben, das in zwei niedersächsischen Landkreisen blaue Tonnen für die Altpapiersammlung aus privaten Haushalten gegen den Willen der zuständigen Abfallbehörden aufstellen wollte.
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Bei dem Entsorger handelt es sich um die Formata. Sie darf nun in den Kreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg insgesamt 30.000 Tonnen zur Altpapiersammlung aufstellen, weil die Untersagungsverfügungen der Landkreise, mit denen die Verteilung der Tonnen Ende August gestoppt worden war, laut OVG-Beschluss rechtswidrig sind.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die „überwiegenden öffentlichen Interessen, die eine Untersagung der privaten gewerblichen Sammlung rechtfertigen könnten.“ Diese hätten die Kreise laut OVG aber nicht darlegen können.

Zum Hintergrund: Beide Kreise haben andere Firmen mit der Sammlung des Altpapiers in Bündeln beauftragt. Sie fürchten bei Konkurrenz schrumpfende Mengen des veräußerbaren Altpapiers und in der Folge höhere Müllgebühren.

Die Richter argumentierten hingegen, dass die Sammlung von Altpapier nach dem Abfallgesetz zulässig sei. Anders als Formata hätten die Kreise nicht in die Altpapierentsorgung investiert.

Außerdem sei zumutbar, das Entsorgungssystem zur Vermeidung von Gebührensteigerungen gegebenenfalls umzustellen.

Quelle: Presseberichte, OVG-PR-Mitteilung

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