Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute (30.01.08) die Änderungen der Fünften Novelle der Verpackungsverordnung zugestimmt, die der Bundesrat Ende vergangenen Jahres beschlossen hatte. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass künftig grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind.
Die Änderungen, für die sich der Bundesrat am 20. Dezember 2007 ausgesprochen hatte, waren gering. Sie bestätigten die Kernelemente der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung und konnten daher unverändert übernommen werden.
Vertreiber von Verpackungen sollen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Diese Regelungen erhöhen die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Damit sollen die bisherigen Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen können.
Die geänderte Verordnung bedarf der erneuten Zustimmung des Bundestages und soll mit ihren wesentlichen Regelungen neun Monate nach Verkündung in Kraft treten.