Die auf der Grundlage der 5. Novelle der Verpackungsverordnung von einigen dualen Systemen erarbeitete Konzeption zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Stelle Dualer Systeme ist nicht geeignet, Vertrauen in faire Rahmenbedingungen zu schaffen, wenn sich die Gemeinsame Stelle wie geplant nur aus den festgestellten Systembetreibern zusammensetzt.
„Die Gemeinsame Stelle darf keinen Rückschritt in die Urzeiten der Verpackungsentsorgung bringen“, warnen der Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), Burkhard Landers, und der Vorsitzende des Verbandes kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) im VKU, Dr. Rüdiger Siechau, nach einem Spitzengespräch der beiden Verbände. bvse und VKS im VKU fordern daher Informations- und Beteiligungsrechte, um ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren sicherzustellen.
Der beste Weg hierfür sie die Schaffung eines Beirats: Systembetreiber auf Auftraggeberseite und Vertreter der kommunalen und mittelständischen Recycling- und Entsorgungswirtschaft auf Auftragnehmerseite sollten in einem gemeinsamen festen Gremium arbeiten.
Ferner sei es erforderlich, im Nachgang zur Auftragsvergabe ein schnelles und unkompliziertes Überprüfungsverfahren durchzuführen, um Zweifel an einer ordentlichen Vertragsvergabe auszuschließen. Diese Forderungen könnten über die Institution eines Beirats am besten erfüllt werden, da große Entsorger bereits durch ihre eigenen Dualen Systeme Mitglied der Gemeinsamen Stelle sind. Dem ist durch eine breite Interessenwahrnehmung der kommunalen und mittelständischen Entsorgungswirtschaft durch die Vertretung ihrer Branchenverbände zu begegnen.