Viele Unternehmen der Recyclingbranche stellen bei der praktischen Durchführung eher das Gegenteil fest. So seien neben den (schon bisher üblichen) Nachweispflichten jetzt auch so genannte Registerpflichten getreten. Außerdem seien von Entsorgungsfachbetrieben weiterhin Betriebstagebücher zu führen.
Die neuen Pflichten sollen laut BDSV bei Entsorgungsbetrieben für alle Abfälle gelten, unabhängig davon, ob diese als gefährlich oder nicht gefährlich eingestuft sind. Da in der Recyclingbranche viele Materialien (Abfälle) einen rohstoffgleichen oder rohstoffähnlichen Charakter haben, sei die vollständige Kontrolle aller Abfallströme gerade auch im Hinblick auf Umweltgefahren völlig unangemessen. Mit Bürokratieabbau habe dies nichts zu tun.
Der Gesetzgeber habe – so die BDSV – einmal mehr die Chance vertan, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Er habe es aber nicht dabei belassen, sondern nach einer Übergangszeit die Überwachung in elektronischer Form gefordert. So soll spätestens ab dem 01.04.2010 das Nachweisverfahren papierlos, also elektronisch durchgeführt werden. Mit gewissen Einschränkungen gelte dies auch für die Registerpflicht. Aufgrund dieser Formalien seien laut BDSV die Entsorgungsunternehmen gezwungen, die betrieblichen Abläufe den Vorgaben anzupassen, was zum Teil eine völlige Änderung der Betriebsorganisation voraussetzt.
Allein die Zuordnung der umfänglichen Kompetenzen der qualifizierten elektronischen Signatur dürfte noch viele Kopfschmerzen bereiten. Darüber hinaus beklagt die BDSV, dass die Bundesregierung nicht nur die zusätzlichen Kosten für Software, Hardware und Schulungen vollkommen ignoriere, sondern auch die Zweifel am Sinn dieser umfänglichen Überwachung.