Zuletzt hatte Thermoselect 581 Millionen Euro Schadensersatz und die Zahlung aller künftigen Schäden verlangt. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung von Thermoselect vor der nächsthöheren Instanz blieb nun ebenfalls erfolglos. Die Revision wurde nicht zugelassen. Thermoselect-Anwalt Winfried Holtermüller will nun eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und so die OLG-Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.
Die Karlsruher Hochtemperatur-Recyclinganlage, in der der Müll in industriell nutzbare Produkte umgewandelt werden sollte, wurde Ende 2004 nach nur wenigen Jahren stillgelegt. Sie hatte die hohen Erwartungen nie erfüllt und auch weniger Müll als ursprünglich versprochen annehmen können. Auftraggeber EnBW mottete den Ofen schließlich ein.