Gefördert wird die Anschaffung neuer Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind. Die Emissionsstandards, die übertroffen werden müssen, sind derzeit die Schadstoffklassen Euro V und EEV der Klasse 1.
Die Förderung erfolgt entweder über die Gewährung von zinsgünstigen Krediten aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm, die zusätzlich durch das Bundesverkehrsministerium um bis zu 1,5 Prozentpunkte verbilligt werden, oder alternativ durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, die abhängig von der Unternehmensgröße und dem Unternehmensstandort zwischen 2.550 und 4.250 Euro liegen können.
Der Förderschwerpunkt soll einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität durch Verringerung der Schadstoffemissionen des Straßengüterverkehrs leisten. Darüber hinaus werden in dem Programm emissions- und lärmarme leichte Nutzfahrzeuge unter 12 Tonnen Gesamtgewicht finanziert, die mindestens den Abgasstandard Euro V erfüllen.
Das ERP („European Recovery Program“) war nach dem Zweiten Weltkrieg ein als Marshallplan bekannte Wirtschaftshilfe-Programm der USA und wurde später in ein Sondervermögen des Bundes überführt. Heute wird mit dem Geld der Mittelstand gefördert.