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Das gilt aus Sicht der IHK in erster Linie für diverse Nebenbetriebe im Servicebereich, wie die „Leipziger Volkszeitung“ schreibt. Diese Leistungen hätten oft nichts mit Daseinsvorsorge zu tun und müssten deshalb privaten Firmen überlassen werden. Bei einer Privatisierung müssten als erstes die Tochter- und Enkelgesellschaften überpfüft werden.