Laut DEHSt sind von dem Urteil 700 Anlagen oder knapp 38 Prozent der Teilnehmer am
Emissionshandel betroffen. Die Europäische Kommission erklärte laut dem Nachrichtendienst „Dow Jones“, dass sie eine Anfechtung der Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof prüfe. Ob sich das Urteil auf die zweite Handelsperiode von 2008 bis 2012 auswirke, konnte eine Kommissionssprecherin noch nicht sagen.
Die Kommission sei besorgt darüber, dass es einen Präzedenzfall für die nachträgliche Änderung der Zuteilungsmenge geben könnte. Ihrer Meinung nach sollte Verlässlichkeit Priorität haben, weshalb die Menge weder nach oben ncoh nach unten geändert werden sollte.