Die neun Landesabfallwirtschaftsgesetze enthalten jeweils unterschiedliche Regelungen, ob ein Betrieb seine nicht gefährlichen Abfälle über die kommunale Entsorgung abzuführen hat, also einem Andienungszwang unterliegt. Wo diese Regel nicht gilt, können die Betriebe den Entsorger selbst wählen und so Geld sparen. Der Fachverband kritisiert dies als Wettbewerb verzerrend. Auch müssten Unternehmen, die in mehreren Bundesländern tätig sind, sich mit verschiedenen Gesetzeslagen beschäftigen.
Der Verband hat deshalb einen Lösungsvorschlag formuliert, der mit den Landesgesetzgebern diskutiert werden soll. Nach dem Vorschlag sollen Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten vom Andienungszwang ausgenommen werden. Diese Betriebe sind gemäß § 10 des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes ohnehin zur Erstellung eines eigenen Abfallwirtschaftskonzepts verpflichtet – eine ordnungsgemäße und sachgerechte Entsorgung sei also ohnehin sichergestellt. Eine Alternative wäre für den Verband eine Mengenregelung: Betriebe, in denen mehr als 240 Liter Siedlungsabfall pro Woche anfallen, könnten von der Pflicht befreit werden.