Das Gesetz hatte vorgeschrieben, das alle Unternehmen, die ungeshredderten Schrott nach Indien exportieren wollten, sich zuvor beim Außenhandels-Generaldirektor, dem Director General of Foreign Trade (DGFT), registrieren mussten. „Nun können Sie wieder unbeschränkt Schrott nach Indien exportieren“, sagte Nathani.
Ursprünglich war die Regelung eingeführt worden, um die indischen Arbeiter zu schützen. Sie galt auch als Zeichen, dass Indien zweitklassige Materialien nicht akzeptiere.